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   BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89   

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https://dejure.org/1990,9751
BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89 (https://dejure.org/1990,9751)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 8 AZR 605/89 (https://dejure.org/1990,9751)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 (https://dejure.org/1990,9751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Arbeitgeber auf Schadensersatz für zerstörte Kleidung und Beschädigung eines PKW auf Grund eines Feuers im Betrieb - Pflicht zum Treffen von Sicherungsmaßnahmen und zum Abschluss einer Feuerversicherung - Voraussetzungen einer Gefährdungshaftung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Der Parkplatz muß daher technisch in seiner Anlage und in der Regelung seiner Benutzung den billigerweise zu stellenden Anforderungen genügen (BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz).

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 1975 (a.a.O.) dargelegt, daß grundsätzlich der Arbeitnehmer das Risiko für sein Eigentum jedenfalls dann selbst zu tragen hat, wenn das von ihm für den Weg zur Arbeitsstelle benutzte Kfz auf dem Werksparkplatz keinen anderen Risiken ausgesetzt ist als solchen, die es auch bei dem sonstigen Gebrauch durch den Arbeitnehmer als Halter treffen.

  • LAG Düsseldorf, 19.10.1989 - 5 (2) Sa 888/89

    Gefahrerhöhende Umstände; Abschluß einer Feuerversicherung ; Üblichkeit einer

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Oktober 1989 - 5 (2) Sa 888/89 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Nur wenn es sich um Sachschäden handelt, die im Vollzug einer gefährlichen Arbeit entstehen und durchaus außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder nach der Art der Arbeit nicht zu rechnen hatte, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wertersatz für die Vernichtung oder Beschädigung seiner Sachen zu leisten (Großer Senat, BAGE 12, 15, 27, 28 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu B VII der Gründe; vgl. auch erkennender Senat, Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65

    Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich eines den Arbeitnehmern zur

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Der Parkplatz muß daher technisch in seiner Anlage und in der Regelung seiner Benutzung den billigerweise zu stellenden Anforderungen genügen (BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz).
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Nur wenn es sich um Sachschäden handelt, die im Vollzug einer gefährlichen Arbeit entstehen und durchaus außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder nach der Art der Arbeit nicht zu rechnen hatte, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wertersatz für die Vernichtung oder Beschädigung seiner Sachen zu leisten (Großer Senat, BAGE 12, 15, 27, 28 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu B VII der Gründe; vgl. auch erkennender Senat, Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 12.12.1990 - 8 AZR 605/89
    Nur wenn es sich um Sachschäden handelt, die im Vollzug einer gefährlichen Arbeit entstehen und durchaus außergewöhnlich sind, mit denen also der Arbeitnehmer nach der Art des Betriebes oder nach der Art der Arbeit nicht zu rechnen hatte, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Wertersatz für die Vernichtung oder Beschädigung seiner Sachen zu leisten (Großer Senat, BAGE 12, 15, 27, 28 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu B VII der Gründe; vgl. auch erkennender Senat, Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 632/87 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

    Ebenso hat das Landesarbeitsgericht zu Recht einen Anspruch des Klägers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint (vgl. dazu BAGE 18, 190 [BAG 16.03.1966 - 1 AZR 340/65] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz; BAG Urteil vom 25. Juni 1975 - 5 AZR 260/74 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz; erkennender Senat Urteil vom 12. Dezember 1990 - 8 AZR 605/89 - n.v.; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15. Januar 1990 - 7 Sa 792/89 - LAGE § 611, 1 BGB Parkplatz).
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